Kompetenz für Bankkunden


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  • Viele vermuten es
  • Wenige wissen es
  • Wir beweisen es



Bereits über 554 Banken und Sparkassen wurde nachgewiesen, dass sie Girokonten und Kredite schlichtweg falsch abrechnen - natürlich zu deren Gunsten.

Wir reden hier über bis zu 6-stellige Beträge, die im Laufe der Zeit unberechtigt dem Konto belastet wurden, ohne dass der Bankkunde es merken konnte.

Die Frage sei daher gestattet:
Sind auch Ihre Kontoauszüge 'Wertpapiere'?

Oder anders gefragt:

Wieviel schuldet Ihnen Ihre Bank?

N E W S

Bearbeitungsgebühr für Sparkassen-Privatkredit rechtswidrig

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) hat erneut einen wichtigen Sieg für alle Sparkassenkunden errungen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 02.12.2010 (Aktenzeichen 8 U 1461/10) dürfen Sparkassen von ihren Privatkunden keine Bearbeitungsgebühr für Privatkredite mehr fordern.


Das Oberlandesgericht Dresden hat damit ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom 09.06.2010, Aktenzeichen 8 O 1637/10 in zweiter Instanz bestätigt. Zur Begründung führten beide Gerichte im Wesentlichen an, dass die Bearbeitung eines Darlehens keine Leistung im Interesse des Kunden sei, so dass es unzulässig ist, entsprechende Entgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Kunden abzuwälzen. Das Oberlandesgericht Dresden hat sich damit der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Bamberg angeschlossen, das bereits mit Urteil vom 04.08.2010, Aktenzeichen 3 U 78/10, die Bearbeitungsgebühr für Darlehen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts als rechtswidrig erachtete.

„Die Kreditinstitute sind aufgefordert, es unverzüglich zu unterlassen ihren Privatkunden Darlehensbearbeitungsgebühren zu berechnen“, teilt Jörg Schädtler, Vorsitzender der SfB mit. „Bereits berechnete Entgelte müssen unverzüglich an die Kunden zurück erstattet werden. Das gilt insbesondere für die Sparkasse Chemnitz, die in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen die SfB rechtskräftig unterlegen ist“, so Schädtler weiter.

Der Rechtsstreit wurde in beiden Instanzen von Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M., Wiesbaden geführt.


Klage gegen hohe Dispozinsen

Die Verbraucherzentrale NRW will gegen zwei Banken vor Gericht ziehen - und damit niedrigere Zinsen für Kunden erzwingen, die ihr Girokonto überziehen. Die Sparda Bank Münster und die Targobank verwendeten in ihre Geschäftsbedingungen Klauseln, die die Verbraucher benachteiligten, erklärte die Verbraucherzentrale. Auch nach Abmahnungen seien beide nicht von der Praxis abgerückt.

Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene Restschuldversicherung können verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bilden

Bundesgerichtshof erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

 

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